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Ferienjobs: Schutz von Jugendlichen muss an erster Stelle stehen

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Viele Tausend Jugendliche verdienen sich in den Ferien zusätzliches Geld dazu. Anlässlich des Ferienstarts in Mecklenburg-Vorpommern appelliert Sozialministerin Stefanie Drese an Arbeitgeber:innen, Jugendliche und Eltern, die rechtlichen Vorgaben für die Ferienarbeit einzuhalten. Drese: „Es ist absolut begrüßenswert, wenn junge Menschen bereit und motiviert sind, in den Ferien ihr eigenes Geld zu verdienen. Der Schutz der Jugendlichen bei der Arbeit muss aber immer an erster Stelle stehen.“

Der Kinder- und Jugendarbeitsschutz ist im Jugendarbeitsschutzgesetz verankert. Das Gesetz gibt vor, ab welchem Alter, in welchem Umfang und in welchen Tätigkeitsbereichen Jugendliche einer Arbeit nachgehen dürfen. „Schwere körperliche Arbeiten können nachhaltig negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Jugendlichen haben. Deshalb dürfen sie nicht von jungen Menschen ausgeführt werden“, erläutert Drese. Gleiches gelte für Berufe, die ein erhöhtes Unfallrisiko aufweisen oder Arbeitszeiten, die nicht vereinbar mit dem Alter der Jugendlichen sind, erforderten. Grundsätzlich dürfen junge Menschen ab dem 15. Lebensjahr bis zu vier Wochen im Jahr, innerhalb der Schulferien arbeiten. Die Arbeitszeit darf dabei 40 Stunden zwischen den Zeiten 6 bis 20 Uhr in der Woche nicht überschreiten. 16-Jährige dürfen unter bestimmten Umständen auch bis 23 Uhr arbeiten.