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Schülerinnen und Schüler werden grundsätzlich versetzt

Details

Angesichts der Krisensituation werden Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr grundsätzlich versetzt. Das gab Bildungsministerin Bettina Martin am Dienstag bekannt. „Besonders für die Schülerinnen und Schüler, die auf Grundlage ihrer bisherigen Noten versetzungsgefährdet sind, eröffnen die gegebenen Bedingungen nicht in vollem Umfang die Möglichkeit, ihre Leistungen in diesem Schuljahr noch ausgleichen zu können“, so Martin.

In einem gemeinsamen Schreiben mit der Schulleitungsvereinigung M-V, der Vereinigung der Schulleiter der Gymnasien in M-V und dem Grundschulverband in M-V hat Bildungsministerin Martin alle Schulleiterinnen und Schulleiter im Land über die Regelungen informiert. „Viele Schülerinnen und Schüler, aber natürlich auch die Eltern, sind wegen einer eventuell fraglichen Versetzung besorgt. Unser gemeinsames Anliegen ist es, ihnen in dieser schwierigen Situation diese Sorgen zu nehmen und die bestehenden Regelungen zu erläutern“, so Martin. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung schon vor der Corona-Krise gefährdet war und deren Leistungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Jahrgangsstufe in Frage stellt, können natürlich das Schuljahr freiwillig wiederholen. „Eine solche Entscheidung sollten die Eltern in Abstimmung mit der Schule dann erwägen, wenn sie meinen, dass ihr Kind auf der Grundlage der bisher erzielten Leistungen die Anforderungen der nächsthöheren Jahrgangsstufe nicht erfüllen können wird.“ Die Ministerin machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass Eltern in solchen Fällen verbindliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Lehrerinnen oder Lehrern führen sollten.

 

 

Zur gesamten Meldung des Ministeriums.